Unerwünschtes Verhalten verändern
Verhaltensweisen, die Sie als lästig oder unerwünscht erleben verändern oder das eigene Verhaltensrepertoire kreativ erweitern
Möchten Sie unerwünschtes Verhalten verändern?
Erwischen Sie sich auch manchmal dabei, dass Sie sich in einer Situation ganz anders verhalten oder auch reagieren, als Sie es eigentlich wollten?

Reize, unbewusste Anteile und Glaubenssätze
Solche Reize und die mit ihnen verknüpften unbewussten Anteile können Sie durch eine einfühlsame Begleitung in einem Coaching identifizieren und damit in Zukunft selbst entscheiden, wie sie sich verhalten.


Möglicherweise wirken jedoch auch Glaubenssätze unbewusst darauf ein, dass Sie sich in einer völlig anderen Weise verhalten, als geplant und gewünscht.
Glaubenssätze sind Einstellungen oder Meinungen, die wir in unserem Unterbewusstsein abgelegt haben.
Sie können uns Sicherheit und Stabilität vermitteln.
Einschränkungen durch Glaubenssätze
Gleichermaßen können sie uns jedoch auch in unseren Handlungsmöglichkeiten einschränken.
Von einer Einschränkung sprechen wir, wenn ein Glaubenssatz uns in unserer Entwicklung begrenzt oder Verhaltensweisen aktiviert, die wir im Nachhinein als unpassend oder ungewollt einstufen.

Und der Ursprung solch eines Glaubenssatzes kann weit in unserer Vergangenheit liegen. Was für die damalige Situation passend und stimmig war, entspricht jedoch möglicherweise nicht mehr der aktuellen Realität und hat daher seine Relevanz und Nützlichkeit verloren.
Der ehemals hilfreiche, jetzt jedoch hinderliche Glaubenssatz wirkt allerdings noch immer unverändert weiter.
Coaching als Hilfe
Durch ein Coaching können Glaubenssätze, die Sie nicht länger positiv unterstützen, bewusst gemacht werden.
Dies ist ein wichtiger Schritt, wenn Sie sich eine Verhaltensänderung wünschen.

Und für das neue oder veränderte Verhalten können Sie anschließend im Coaching hilfreiche und effektive Strategien zur Umsetzung entwickeln und erproben.
Ich freue mich darauf, wenn ich diesen Prozess kreativ und mit Spaß und Erfahrung begleiten darf.